• seit dem 01.01.2015 ist nach § 17 Mindestlohngesetz jeder Arbeitgeber, der Arbeitnehmer geringfügig beschäftigt oder in einem der im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftszweige tätig ist, verpflichtet, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und die Aufzeichungen mindestens 2 Jahre aufzubehalten
• mit diesem Formular kann jeder Arbeitgeber, egal ob er Minijobber oder Vollzeitkräfte beschäftigt, diese Pflicht erfüllen
• auf einem Formular kann die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers für einen Monat (31 Tage) erfasst werden
24 Blatt, DIN A4
Inhalt |
24 |
Größe |
DIN A4 |
Herstellernr. |
1337 |
EAN |
4002871013376 |