• seit dem 01.01.2015 ist nach § 17 Mindestlohngesetz jeder Arbeitgeber, der Arbeitnehmer geringfügig beschäftigt oder in einem der im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftszweige tätig ist, verpflichtet, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und die Aufzeichungen mindestens 2 Jahre aufzubehalten
• mit diesem Formular kann jeder Arbeitgeber, egal ob er Minijobber oder Vollzeitkräfte beschäftigt, diese Pflicht erfüllen
• auf einem Formular kann die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers für einen Monat (31 Tage) erfasst werden
24 Blatt, DIN A4
              
                
                  
                    | Inhalt | 
                    24 | 
                  
                
                  
                    | Größe | 
                    DIN A4 | 
                  
                                
                  
                    | Herstellernr. | 
                    1337 | 
                  
                                
                  
                    | EAN | 
                    4002871013376 |