• nach neuer Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) muss jeder bei Speicherung von personenbezogenen Daten den Betreffenden auf die Speicherung und bestehende Rechte hinweisen
• datenschutzrechtliche Hinweise zu einem Miet- oder Arbeitsvertrag hinzuzufügen, reicht nicht aus
• gemäß § 13 Absatz 1 DSGVO sind bestimmte Informationen bereits zum Zeitpunkt der Erhebung personenbezogener Daten zu geben
• in der Regel ist das vorm Abschluss eines Vertrages
• das Informationsblatt dient dem Nachweis der Einhaltung der neuen datenschutzrechtlichen Bestimmungen und kann für alle in Frage kommenden Vertragsarten genutzt werden
Inhalt |
10 |
Format/Größe |
DIN A4 |
Herstellernr. |
549 |
EAN |
4002871993203 |